Grundbuchauszug beantragen – darauf kommt es an

Hilfe beim Grundbuchauszug

Steht ein Haus- oder Wohnungskauf an, sollten sich Interessenten lückenlos über das Objekt informieren. Ganz nach dem Motto: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Damit es im Nachhinein nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, gibt eine Einsicht ins Grundbuch Aufschluss über alle wichtigen Informationen. Nicht nur die Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch vermerkt, sondern auch etwaige Belastungen oder Rechte werden dort eingetragen.

Doch wie und wo beantragt man einen Grundbuchauszug? Alles Wichtige rund um das Thema Grundbuchauszug erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Eigentumsverzeichnis eines Gemeindebezirks. Es dokumentiert alle bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb dieser Gemeinde. Jedes Bauland muss im Grundbuch eingetragen sein, unabhängig davon, ob es bebaut ist oder nicht. Geführt wird das Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Wer das Grundbuch einsehen möchte, muss einen Grundbuchauszug beantragen (W).

Welche Inhalte sind im Grundbuch ersichtlich?

Laut der Grundbuchordnung (GBO) muss das Grundbuch in mehrere Spalten aufgeteilt werden. Es enthält überaus wichtige Informationen für Kaufinteressenten, die dem sogenannten „öffentlichen Glauben“ unterliegen. Das bedeutet, dass man sich auf die Richtigkeit des öffentlichen Registers verlassen kann.

Folgende Inhalte sind in den einzelnen Abschnitten enthalten:

  1. Deckblatt (Aufschrift)

Das Deckblatt enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Namen des Grundbuchbezirks sowie die fortlaufende Nummer des Grundbuchblattes.

  1. Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis finden sich Angaben über folgende Informationen:

  1. Abteilung I

Die erste Abteilung gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse. So sind nicht nur die aktuellen Eigentümer eingetragen, sondern auch vorherige Eigentümer. Zudem gibt die Abteilung I Aufschluss darüber, ob das Grundstück gekauft, geerbt, überlassen (durch Auflassung) oder durch eine Zwangsversteigerung erworben wurde.

  1. Abteilung II

Die zweite Abteilung beinhaltet alle Informationen über Lasten und Beschränkungen sowie Regelungen zu Eigentumswohnungen und baulichen Beschränkungen.

Zu den Lasten gehören:

  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • Wohn- und Nutzungsrechte
  • Wegerechte
  • Erbbau- oder Vorkaufsrechte

Diese Beschränkungen werden in Abteilung II vermerkt:

  • Insolvenz
  • Sanierung
  • Zwangsversteigerung
  • Nacherbfolge
  1. Abteilung III

In der dritten Abteilung werden Grundpfandrechte vermerkt, die das Grundstück belasten.

Das sind:

  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Pfandrechte
  • Rentenschulden

Was versteht man unter einem Grundbuchauszug?

Bei einem Grundbuchauszug handelt es sich um eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem bestimmten Grundstück. Aus dem Grundbuchauszug sind jegliche Informationen zu den Eigentumsverhältnissen, Nießbrauchsrechten, Hypotheken oder Grundschulden sowie weiteren Grundpfandrechten ersichtlich.

Wann benötigt man einen Grundbuchauszug?

Es gibt viele Fälle, in denen ein Grundbuchauszug benötigt wird. In der Regel sind das folgende:

  1. Für den Immobilienverkauf

Soll ein Grundstück oder eine Immobilie verkauft werden, muss der Verkäufer durch einen Grundbuchauszug nachweisen, dass er der tatsächliche Eigentümer ist. Doch auch der Käufer hat ein Interesse an dem Grundbuchauszug. Nur durch ihn kann er sich ein ausführliches Bild davon machen, welche Rechte Dritter eingetragen sind.

Hat der Nachbar ein Wegerecht? Bestehen etwaige Vorkaufsrechte oder Wohnrechte? All diese Fragen werden mit der Einsicht ins Grundbuch beantwortet. So weiß der Käufer genau, worauf er sich einlässt.
Darüber hinaus benötigt der Notar einen Grundbuchauszug, um den Grundstückskaufvertrag fehlerfrei und vollständig aufzusetzen.

  1. Für die Finanzierung eines Grundstücks oder einer Immobilie

Wird der Kauf nicht aus Eigenmitteln finanziert, ist in der Regel eine Bank in den Grundstückskauf involviert. Diese benötigt ebenfalls einen beglaubigten Grundbuchauszug für die sogenannte Beleihungsprüfung. Das Darlehen wird als Grundschuld im Grundbuch vermerkt. Diese Eintragung gilt als Sicherheit für den Kreditgeber, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, das Darlehen zurückzuzahlen.

  1. Für einen Erbfall

Im Erbfall stellt sich in der Regel die Frage, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen soll. Erbt man ein Grundstück, ist es sinnvoll, sich über den Zustand zu informieren. Eine Einsicht ins Grundbuch kann diese Entscheidung vereinfachen, etwa wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist oder ein Verwandter lebenslanges Wohnrecht genießt.

  1. Bei Rechtsstreitigkeiten

Rechtsstreitigkeiten wie ein Scheidungsverfahren können im Rahmen des Zugewinnausgleichs ebenfalls einen Grundbuchauszug erfordern. Auch sonstige Streitigkeiten über die Besitzverhältnisse können mit einer Einsicht ins Grundbuch geklärt werden.

Wer ist zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt?

Ein Recht auf Grundbucheinsicht haben grundsätzlich alle Personen mit einem nachgewiesenen, berechtigten Interesse. Das können unter anderem Folgende sein:

  • Grundstückseigentümer
  • Miteigentümer
  • potenzielle Käufer
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Gläubiger
  • Behörden
  • Kreditgeber
  • Mieter
  • Eigentümer anliegender Grundstücke

Wie und wo kann man einen Grundbuchauszug anfordern?

1. Option:

Ein Grundbuchauszug kann in allen Bundesländern Deutschlands – außer Baden-Württemberg – direkt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts angefordert werden. Welches Grundbuchamt für das jeweilige Grundstück zuständig ist, kann über ein Onlineportal ermittelt werden. In der Regel sind für den Antrag auf Grundbucheinsicht folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum des Eigentümers
  • Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten
  • Angaben zum Grundbuchblatt, Flurstück, Gemarkung und Blattnummer

Der Antrag kann anschließend entweder persönlich oder schriftlich erfolgen.

  • persönlich: Für einen persönlichen Antrag müssen der Personalausweis sowie die Meldebescheinigung beim Amtsgericht vorgelegt werden.
  • schriftlich: Ein schriftlicher Antrag muss den Grundbuchbezirk, die Blattnummer sowie die Straße und Hausnummer des Grundstücks beinhalten.

2. Option:

Darüber hinaus kann man einen Grundbuchauszug online anfordern. Ein Online-Service für die eigenständige Beantragung ist kostenpflichtig. Hierbei muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, welches anschließend direkt an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet wird.

3. Option:

Die dritte und letzte Möglichkeit ist das Anfordern des Grundbuchauszuges über einen Notar. In der Regel wird der Notar mit der Grundbucheinsicht beauftragt, der ohnehin schon mit der Angelegenheit des Grundstücks oder der Immobilie betraut ist. Notare können alle Grundbuchauszüge elektronisch anfordern und einsehen.

Wann wird ein beglaubigter Grundbuchauszug benötigt?

Ein Grundbuchauszug kann entweder in einfacher Abschrift oder als beglaubigter Grundbuchauszug erteilt werden. Für die Bank oder den Notar wird in der Regel ein beglaubigter Grundbuchauszug benötigt, damit die Parteien sichergehen können, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt. Für die eigenen Unterlagen ist jedoch eine einfache Abschrift ausreichend.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Grundbuchauszug variieren je nach Art der Beantragung und Art des angeforderten Grundbuchauszuges.

Art der Beantragungunbeglaubigter  Grundbuchauszugbeglaubigter Grundbuchauszug
Amtsgericht10 Euro  20 Euro  
Online-Serviceca. 35 Euro  Ca. 50 Euro
Notar10 Euro  15 Euro  

Wie lange muss man auf den Grundbuchauszug warten?

Wird der Grundbuchauszug beim Amtsgericht selbst oder über einen Online-Service beantragt, erfolgt die Zustellung per Post in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Ein Notar hat die Möglichkeit, den Grundbuchauszug elektronisch anzufordern, weshalb dieser innerhalb weniger Minuten einsehbar ist.

(Bildrechte: Foto von Mikhail Nilov auf Pexels)

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