Inhaltsverzeichnis
Wer sich an die eigene Kernsanierung, den Dachausbau oder die Badrenovierung wagt, der unterschätzt gern auch dies: Die Menge an Abfall, die dabei produziert wird. In einem 15 Quadratmeter großen Bad kommen mit Fliesen, Estrich, Sanitärkeramik und altem Mörtel schon mal zwei bis drei Kubikmeter Bauschutt zusammen. Wird nicht sauber geplant, verwandelt sich die Baustelle in ein Stolperfeld — im wörtlichen wie im juristischen Sinne. Was es bei der Abfallplanung zu beachten gilt, welche Fraktionen zu trennen sind und wann sich welche Entsorgungsmöglichkeit rechnet, erklärt der folgende Beitrag.
Wann sich ein Container lohnt und welche Größe passt
Bei kleineren Projekten unter etwa einem Kubikmeter reicht meist der Wertstoffhof. Sobald aber ganze Wände fallen, eine Terrasse abgerissen oder ein Dach neu gedeckt wird, führen Einzelfahrten mit dem Anhänger schnell zu höheren Kosten als die Miete einer Mulde. Ein Anhänger fasst rund 0,5 Kubikmeter Bauschutt, ein Fünf-Kubikmeter-Container ersetzt also etwa zehn Fahrten. Rechnet man Sprit, Zeit und die Gebühren pro Anlieferung am Wertstoffhof, kippt die Bilanz oft bereits bei zwei bis drei Kubikmetern.
Bei der Größenwahl gilt ein einfacher Anhaltspunkt. Für ein Standardbad mit Komplettabriss reichen drei bis fünf Kubikmeter Bauschutt. Für einen Dachstuhl mit Dämmung sollten sieben Kubikmeter Baumischabfall eingeplant werden. Wer Erdaushub aus dem Garten loswerden will, sollte bedenken, dass Erde deutlich schwerer ist als sie aussieht: ein Kubikmeter feuchter Mutterboden wiegt rund 1,6 Tonnen. Viele Anbieter setzen für Erdcontainer daher eine Volumengrenze bei sieben Kubikmetern an. Wer sich bei der Planung unsicher ist, kann direkt beim Anbieter einen Container mieten (W) und sich zur passenden Fraktion beraten lassen, statt die Größe zu schätzen und später nachzubestellen.
Abfallarten am Bau kennen und richtig trennen
Bauabfälle sind kein Variationenbegriff, sondern eine ganze Menge klar voneinander abgegrenzter Fraktionen mit eigenen Abfallschlüsseln. Maßgebend ist die Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die im Kapitel 17 alle Bau- und Abbruchabfälle auflistet. Praktisch von Bedeutung sind vier Gruppen.
Bauschutt sind die ganzen mineralischen Stoffe wie Ziegel, Beton, Mörtel, Fliesen usw. Er ist schwer und schlecht zu transportieren, aber gut recyclingfähig, wenn er sortenrein bleibt.
Baumischabfälle sind dort wo die mineralischen und nicht mineralischen Reste zusammentreffen. Da gibt es Tapetenreste, Kunststoffleisten, Dämmstoffe. Diese Fraktion ist sehr viel teurer in der Entsorgung.
Altholz wird in verschiedene Belastungsklassen A I bis A IV eingeteilt. Unbehandeltes Konstruktionsholz gehört in eine andere Sammlung als lackierte Fenster oder imprägnierte Bahnschwellen.
Sperrmüll und Gipskartonplatten dürfen nicht unter Bauschutt gemischt werden. Gips ist seit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung 2017 besonders trennungsbedürftig, da er in den Recyclinganlagen Schwefelbelastungen erzeugt.
Das heißt für Heimwerker: Sortieren spart Geld. Wer alles in eine Mulde wirft, zahlt den Preis der teuersten darin enthaltenen Fraktion.
Genehmigungen, Standort und rechtliche Vorgaben
Steht der Container auf privatem Grund, etwa in der eigenen Einfahrt, ist keine Genehmigung nötig. Sobald er aber im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird, verlangen die meisten Kommunen eine Sondernutzungserlaubnis. Die Kosten variieren stark, in Berlin liegen sie beispielsweise zwischen 20 und 60 Euro pro Woche. Bei Aufstellung auf der Straße sind zusätzlich Warnleuchten und reflektierende Markierungen vorgeschrieben, geregelt in den jeweiligen Landesbauordnungen und der StVO.
Rechtlich interessant wird es, wenn ein Handwerker beauftragt wird. Beauftragt der Heimwerker einen Elektriker oder Maurer, gilt der Betrieb als gewerblicher Abfallerzeuger. Damit greift die Gewerbeabfallverordnung, die für Bau- und Abbruchmaßnahmen eine Bagatellgrenze von 10 Kubikmetern für die Dokumentationspflicht kennt. Die Getrennthaltungspflicht selbst besteht aber unabhängig davon. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich, die den ausführenden Betrieb, nicht den Bauherren treffen. Für rein private Sanierungen ohne beauftragte Firma bleibt die kommunale Abfallsatzung maßgeblich, die je nach Landkreis unterschiedliche Anlieferungsmengen und Trennvorgaben vorsieht.
Praktische Vorbereitung vor der Anlieferung
Vor dem Aufstellen sollten Zufahrt und Standfläche geprüft werden. Ein Absetzcontainer bis sieben Kubikmeter benötigt eine Abstellfläche von rund sechs Metern Länge und knapp zweieinhalb Metern Breite. Der Untergrund muss tragfähig sein, weichen Rasen oder Pflasterflächen mit dünner Bettung sollte man mit Kanthölzern unterlegen. Ebenfalls praktisch: die maximale Beladehöhe einhalten. Überladene Container dürfen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht abtransportiert werden, was zu einer erneuten Anfahrt und Zusatzkosten führt.
Wer diese Punkte im Vorfeld klärt, spart bei der Sanierung nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Und behält den Überblick darüber, was am Ende wirklich im Container landet.
(Bildrechte: Bild von succo auf Pixabay)Transparenzhinweis: Wir kennzeichnen redaktionelle Artikel und Affiliatelinks mit denen wir Geld verdienen.
