Herbstzeit ist Sammelzeit für Kastanien, Eicheln und Nüsse

Wer kennt es nicht: das regelmäßige Poltern auf Haus- und Schuppendächern, wenn Eicheln und Nüsse im Herbst von den Bäumen im Garten fallen. Oder man steht früh morgens mit dem Wagen an einer roten Ampel und wird jäh ins Leben zurück gerufen, weil plötzlich eine Kastanie auf das Autodach kracht. Man ist beinahe geneigt auszusteigen, und nachzusehen, ob es eine Delle im Dach gibt. Viele sind ja froh über diese herbliche Ernte, denn Nüsse kann man Essen und über Eicheln ist so mancher Bauer froh. Und heiße Maronen (Esskastanien) sind was feines.

Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn man diese Herbstfrüchte im Wald sammelt und nicht im eigenen Garten? Darf man das überhaupt? Matthias Düsi hat in seinem Blog eine kleine Abhandlung darüber geschrieben und Bezug auf die unterschiedlichen Gesetze und rechtlichen Bestimmungen genommen (z.B. Bundeswaldgesetz). Er kommt dabei zu dem beruhigenden Schluss, dass man als Privatperson Waldfrüchte für den Eigenbedarf sammeln darf ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Als Waldfrüchte gelten demnach übrigens auch Beeren, Pilze, Zapfen und so weiter.

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